WSO STTV Abschnitt I Seite 814 Mannschaftsaufstellung4.1 EinsatzberechtigungIn der Mannschaftsaufstellung für einen Mannschaftskampf dürfen nur die in der zum Zeitpunkt des Mannschaftskampfes gültigen Mannschaftsmeldung dieser Altersklasse aufgeführten Spieler enthalten sein, soweit sie gemäß den einschlägigen Vorschriften (z. B. zu Spielberechtigungen, Sperrvermerken und Sperren) einsatzberechtigt sind. Dies gilt auch für neu angesetzte Mannschaftskämpfe und Entscheidungsspiele.Zusätzlich gilt für die Einsatzberechtigung: Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen des Vereins, für den sie an Entscheidungsspielen teilnehmen wollen, entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben. Diese Bedingung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft, sofern diese in einer Liga unterhalb der 3. Bundesliga eingeteilt ist.Gesperrte Spieler sind für die Dauer der Sperre in keiner Mannschaft des Vereins einsatzberechtigt.